Auf Vorschlag eines Mitgliedes des Diözesanjungschützenrates kann der Diözesanjungschützenrat Personen, die sich um den BdSJ DV Köln besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Auf Vorschlag eines Mitglieds des Diözesanjungschützenrates kann der Diözesanjungschützenrat, ehemalige Mitglieder des Diözesanjungschützenvorstandes zum Ehrendiözesanjungschützenvorstandsmitglied (anhand seines zuletzt ausgeübten Postens) ernennen.
(Auszug aus der Satzung § 10 Ehrenmitgliedschaft)