Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich im Sinne des
Leitsatzes des Bundes um die Schützenjugend besonders verdient gemacht hat.
Hierfür muss im Mitgliederprogramm des BHDS ein ordentlicher Antrag an den/ die
Diözesanjungschützenmeister:in gestellt und von dem/ der Jungschützenmeister:in und
Bezirksjungschützenmeister:in genehmigt werden.
Der Jugendverdienstorden in Silber wird von dem/ der Diözesanjungschützenmeister:in oder
einem seiner/ ihrer Stellvertreter:innen verliehen.