Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich im Sinne des
Leitsatzes des Bundes um die Schützenjugend hervorragend verdient gemacht hat.
Hierfür muss im Mitgliederprogramm des BHDS ein ordentlicher Antrag an den/ die
Bundesjungschützenmeister:in gestellt und von dem/ der Bezirksjungschützenmeister:in und
Diözesanjungschützenmeister:in des jeweiligen Diözesanverbandes genehmigt werden.
Der Jugendverdienstorden in Gold wird von dem/ der Bundesjungschützenmeister:in oder einem seiner/ ihrer Stellvertreter:innen verliehen.