Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich im Sinne des Leitsatzes des Bundes um die Schützenjugend verdient gemacht hat.
Hierfür muss im Mitgliederprogramm des BHDS ein ordentlicher Antrag an den/ die Bezirksjungschützenmeister:in gestellt und von dem/ der Jungschützenmeister:in und
Bezirksjungschützenmeister:in genehmigt werden.
Der Jugendverdienstorden in Bronze wird von dem/ der Bezirksjungschützenmeister:in oder einem seiner/ ihrer Stellvertreter:innen verliehen.